Ab kommendem Jahr muss für Rundfunkgeräte die in Kleingarten-Lauben stehen, keine Rundfunkgebühr mehr bezahlt werden. Darauf weist Thomas Leipold vom Sondershäuser Kreisverband der Gartenfreunde hin.
Sondershausen. Hintergrund ist ihm zufolge der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der zum 1. Januar 2013 in Kraft tritt. Die Befreiung von der Gebühr, die ab kommendem Jahr Rundfunkbeitrag heißt, gilt demnach für Empfangsgeräte in Lauben, die unter das Bundeskleingartengesetz fallen, ebenso für Gärtner, deren Lauben größer als 24 Quadratmeter** sind.

Wessen Rundfunkgerät aus dem Kleingarten schon angemeldet ist, muss laut Leipold indes die Gebührenpflicht zum 31. Dezember mit Hinweis auf die Gebührenbefreiung für Gartenlauben kündigen. Sonst zahlt er für 2013 weiter. Eine automatische Befreiung gebe es nicht, so Leipold. Wie er weiter mitteilt, können Kleingärtner Vordrucke für die Kündigung über ihren jeweiligen Vereinsvorsitzenden oder den Kreisverband der Gartenfreunde in Sondershausen, Alexander-Puschkin-Promenade 10 bekommen. Das Formular sei aber auch über die Meldeämter und die Internetseite der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhältlich, heißt es.

Quelle: Thüringer Allgemeine
Artikel von: Thomas Leipold vom Sondershäuser Kreisverband der Gartenfreunde.

** Nur für Lauben, die nicht Ganzjährig genutzt werden. Ganzjährig genutzte Lauben gelten als Wohnsitz.

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