Ein Geräteschuppen für den eigenen Garten stellt eine nützliche Anschaffung dar. Allerdings müssen vor dem Kauf einige Faktoren beachtet werden, denn ein Geräteschuppen ist in verschiedensten Ausführungen erhältlich!

Geräteschuppen – Die passende Größe

Zunächst muss natürlich geprüft werden, wie groß der Geräteschuppen sein soll. Dies ist nicht nur von dem verfügbaren Platz im Garten abhängig, sondern auch von der beabsichtigten Nutzung des Schuppens. Wer nur kleine Gartengeräte lagern möchte, kann schon mit Maßen von etwa 75 x 60 x 120 cm sehr gut zurechtkommen.

Wer auch größere Geräte wie beispielsweise Schubkarren einlagern möchte, sollte eine größere Breite und Tiefe des Geräteschuppens wählen. Maße von bis zu zwei Metern sind hier geeignet. Wer den Geräteschuppen als Werkstatt nutzen möchte, benötigt natürlich deutlich mehr Platz. Je nach Größe des Gartens kann der Geräteschuppen hier durchaus Seitenlängen von über zwei Metern haben. Grundsätzlich gilt jedoch: Lieber zu groß, als zu klein!

Geräteschuppen – Gesetzliche Vorschriften beim Bau

Wer einen Geräteschuppen bauen möchte, sollte sich zudem mit den gesetzlichen Vorschriften für den Bau auseinandersetzen. Die Bauordnung wird von den einzelnen Bundesländern individuell festgelegt – das heißt, was in Bayern erlaubt ist, kann in Brandenburg auch einer Genehmigung bedürfen.

Grundsätzlich ist jedoch die Größe des künftigen Geräteschuppens entscheidend. In Bayern und Brandenburg sind solche Schuppen erst ab einer Größe von über 75 Kubikmeter genehmigungspflichtig, in Sachsen und Thüringen muss schon ab 15 Kubikmetern eine Genehmigung eingeholt werden.

Geräteschuppen im Aufbau

Quelle: https://www.flickr.com/photos/cadwallader/6138245042/ Bild von Logan C (CC BY 2.0)

Auch auf kommunaler Ebene kann es Einschränkungen geben, denn die Gemeinde kann zum Beispiel einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück vorschreiben. Vor dem Bau des Geräteschuppens sollte daher die örtliche Baubehörde kontaktiert werden.

Geräteschuppen – Ausstattung und Gestaltung

Wenn die rechtlichen Grundlagen geklärt sind, sollten sich die angehenden Besitzer des Geräteschuppens um die Ausrüstung und die Gestaltung Gedanken machen. Bei der Gestaltung sind vor allem persönliche Vorlieben von Bedeutung: Kletterpflanzen an der Außenwand des Geräteschuppens sorgen auch bei Modellen aus Metall für eine naturnahe Optik, die sich harmonisch in den Garten integriert.

Während Metallschuppen mit einer Pulverbeschichtung gefärbt werden können, kann ein Holzschuppen einfach in der gewünschten Farbe gestrichen werden – in der Regel ist im Handel jedoch bereits eine große Vielfalt an verschiedenen Modellen erhältlich. Wer den Geräteschuppen als Werkstatt nutzt, profitiert zudem von Fenstern: Diese lassen ausreichend Sonnenlicht in den Schuppen und gewähren während der Arbeit einen Blick auf den Garten.

Natürlich muss der Geräteschuppen daneben auch mit den richtigen Geräten ausgestattet sein. Zu den klassischen Gartengeräten gehören natürlich Hecken- und Gartenscheren, Rasenmäher und Schubkarren, aber auch Schaufeln, Harken und Sägen sollten nicht fehlen. Kleinere Gartengeräte wie Scheren oder auch Pinsel können in einem kleinen Schrank aufbewahrt oder an einem Haken aufgehängt werden, um immer griffbereit zu sein.

Geräteschuppen pflegen

Vor allem bei hölzernen Geräteschuppen ist die korrekte Pflege wichtig. Während Metallschuppen sehr witterungsbeständig sind und es hier ausreicht, den Schuppen regelmäßig mit Wasser abzuwaschen, muss Holz lasiert werden. Nur so wird das Material vor der Verwitterung geschützt.

Alle Links auf einen Blick:

Schubkarren und andere Geräte

Ausstatung und Gestaltung

Gesetzliche Grundlagen

Geräteschuppen-Größe

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